TheGreatGonzo
Not interested in Naval Policy
Das stimmt so nicht. Zumindest im Kino sind die Altersfreigaben bindend und auch Eltern können sich darüber nicht hinwegsetzen (Außer dann zu Hause halt), das "Freiwillig" bezieht sich meines Wissens nach darauf, dass freigestellt ist, einen Film der Prüfung zu unterziehen, bekommt er jedoch keine Altersfreigabe darf man ihn auch nicht öffentlich zur Verfügung stellen.Rhodoss schrieb:Im Endeffekt entscheiden doch die Eltern bis zu einem gewissen Alter, was die Kinder in den Kinos sehen... da liegt die Verantwortung und nicht beim Jugendschutz (FSK-FREIWILLIGE-Selbst-Kontrolle).