Wahlkampfkostenerstattung kaum Auswirkung durch Nichtwahl
Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld. Die Wahlkampfkostenerstattung ist ein Teil der staatlichen Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,70 EUR pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 133 Mio. EUR pro Jahr begrenzt. Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern. Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt.