Das Jahr 2010: Kino in der Krise, Home Entertainment boomt (BGT)

Dr Knobel

Sie nannten ihn Aufsteiger
Randnotiz: Die Kinos, die gegen das FFG geklagt haben, sind gescheitert. Auszug aus der Begründung:

"Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht - wie schon in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht - es für zulässig gehalten, die Kinobetreiber, die Unternehmen der Videowirtschaft und die Fernsehveranstalter als eine gesellschaftlich homogene Gruppe wegen eines ihr entstehenden Gruppennutzens an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner angenommen, die Änderung des Filmförderungsgesetzes stelle sicher, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Struktur von Kinobetreibern, Unternehmen der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern nunmehr auch die Fernsehveranstalter nach einem vorteilsgerechten und vergleichbaren Maßstab zur Filmabgabe herangezogen würden."

q: mediabiz

Es gibt aber nach wie vor keine ausreichende Kontrollinstanz, keine nachvollziehbaren Gremien, die überprüfen, warum welcher Film welche Unterstützung erhält. Kein Wunder, dass sich die Kinos wehern, wenn sie für Filme zahlen sollen, von denen sie nichts haben.
 
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