FSK-Einstufungskriterien?

brawl 56

Ich bin auf 13 Sternen zum Tode verurteilt!
Hoffentlich ist das hier der richtige Platz im Forum.

Jedenfalls fiel mir grade beim schauen von den ersten beiden Folgen von The Pacific auf, wie die FSK Einstufung aus für mich unerklärlichen Gründen etwas "lasch" ist.
Ich verstehe nicht, wieso bei geschändeten Leichen, zerfetzten Soldaten und realistischer Kriegsdarstellung eine Einstufung von FSK 16 gerechtfertigt sein soll.
Anderes Beispiel wäre in meiner Sicht Watchmen. Dem hätte eine FSK 18 Einstufung ebenfalls gut getan, und den letzten drei bzw. vier Harry Potter Filmen auch eine FSK 16 Einstufung.

Jetzt frag ich mich auch, was die bestimmten Kriterien bei der Kontrollstelle sind um eine bestimme Freigabe zu verteilen.
Ich weiß nicht, ob es das gleiche Schema wie bei der USK ist, wo bestimmte Speicherpunkte vorgespielt werden usw., aber ich denke mal, dass bei Filmen und Serien schon ganze Folgen bzw. die Filme im Ganzen geschaut werden, oder irre ich mich da?

Und allgemein fällt es einem auf, dass die FSK Einstufungen in den letzten Jahren deutlich "weicher" geworden sind. Bei Filmen wie z.B. Harry Potter kann ich ja noch verstehen, dass das gute Geld als Grund dient eine FSK 12 Einstufung zu verteilen, einfach damit man mehr Besucher ins Kino bekommt, aber dennoch, irgendwie stimmt da was doch nicht, oder sehe ich das falsch?
 

Dr Knobel

Sie nannten ihn Aufsteiger
Geld sollte ja kein Grund sein, weil die Freiwillige Selbstkontrolle grundsätzlich objektiv beurteilen sollte. Das problem bei dieser Institution ist es, dass die Freigaberegeln recht schwammig formuliert sind und mal so und mal so ausgelegt werden können. Zudem sitzen da eben verschiedene Leute in den einzelnen Gremien. Nur so ist es erklärlich, dass z.B. ein und derselbe Film einmal ab FSK12 und einmal ab FSK16 frei gegeben wird, was ja an sich schon ein Hohn ist.

Hier eine Freigabebegründung zum letzten Harry Potter:

Im letzten Teil der Saga um den Zauberlehrling Harry Potter steuert alles auf die finale Konfrontation mit dem bösen Voldemort zu, der nach vielen Abenteuern mitsamt seinen Schergen geschlagen werden kann. Der Film ist rasant und mit vielen effektreichen Sequenzen erzählt, wobei in der episodischen Struktur immer wieder ruhigere, dialog-orientierte Passagen die dramatischen Höhepunkte ablösen und für emotionale Entlastung sorgen. Potenziell ängstigende Momente und Gewaltszenen sind dabei klar in der bereits über Jahre etablierten und Kindern bekannten Fantasywelt Harry Potters verortet. Gut und Böse sind überwiegend klar charakterisiert und zur Identifikation taugende Protagonisten stehen nachvollziehbar für das Gute. Grausame Ereignisse werden nie selbstzweckhaft ausgestellt. Kleinere Kinder könnten durch die Dramatik und die düstere Atmosphäre überfordert werden. 12-Jährige und ältere sind hingegen in der Lage, belastende Szenen in den Kontext der Fantasy-Geschichte einzuordnen und zu verkraften. Kinder dieser Altersgruppe sind in der Lage den Helden ohne Überforderung bis zum guten Ende zu folgen. Das Happyend löst die epische Geschichte schlüssig auf und federt die Wirkung der von Dramatik geprägten Filmpassagen solide ab.
 

McKenzie

Unchained
Darüber hab ich vor 2 Jahren oder so mal ziemlich genau informiert, aber alles wieder vergessen :ugly: Glaub es war für eine kleine Arbeit an der Uni...

Jedenfalls hab ich mir bei Watchmen die gleiche Frage gestellt, bei der Szene mit dem Hände-absägen z.B. Ich persönlich finde zwar grafische Gewalt in Filmen viel weniger schlimm als psychische, aber ich hätte gedacht, dass das von den Kriterien her (Gore) ein 18er sein müsste.
 

Dr Knobel

Sie nannten ihn Aufsteiger
Sorry für Doppelpost, aber dann geht es nicht unter:

Gründsätze der FSK-Einstufungen:

FSK 0:
Das Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung". Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.

FSK 6:
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend

FSK 12:
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

Parental Guidance (PG): FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.

FSK 16:
Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.

FSK 18:
Das Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt für DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens "FSK ab 18", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt, für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert.

Keine Kennzeichnung:
Bei einer Altersfreigabe für Kinofilme muss nach § 14 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch bei einer Freigabe "ab 18 Jahren" auf eine "schwere Jugendgefährdung" hin geprüft werden. Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen ist, dass in Einzelfällen auch Jugendliche Zutritt zu den Vorstellungen erhalten könnten. Bei einer Freigabe von Filmen auf DVD, Blu-ray oder vergleichbaren Bildträgern besteht verstärkt die Gefahr, dass bereits Jugendliche Filme sehen, die erst "ab 18 Jahren" freigegeben sind. Hier reicht daher bereits eine "einfache Jugendgefährdung" aus, damit keine Kennzeichnung ausgesprochen werden darf. Es ist daher möglich, dass ein Film, der im Kino eine Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten hat, in der gleichen Version für eine Veröffentlichung auf DVD keine Freigabe erhält.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind hier eindeutig und bindend für die Arbeit der FSK.

"Keine Kennzeichnung" stellt aber kein Aufführungsverbot dar. Kinos können auf eigenes rechtliches Risiko den Film vorführen - allerdings nur vor Erwachsenen. Kommt ein Gericht – beispielsweise nach einer Anzeige - zur Auffassung, dass es sich um einen "schwer jugendgefährdenden Film" handelt, sind unter anderem Werbung und Ankündigung gesetzlich verboten und daher strafbar (Jugendschutzgesetz, § 15 Abs. 1). Über den Jugendschutz hinaus möglicherweise zu berücksichtigende strafrechtliche Bestände fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Justiz - und nicht der FSK.
 

McKenzie

Unchained
Jaa, die Erinnerungen kommen wieder... :squint:

Dass da verschiedene Leute sitzen bewirkt ja z.B. auch, dass manche Games nach erneuter Prüfung doch eine Freigabe bekommen.
 

Dr Knobel

Sie nannten ihn Aufsteiger
Der Arbeitsausschuss für Prüfungen auf Altersfreigabe bei Spielfilmen (ab 60 Minuten Länge) besteht aus fünf Prüferinnen und Prüfern, die von öffentlicher Hand und Film- und Videowirtschaft benannt werden. Die öffentliche Hand stellt drei Vertreter: den Stndigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden als Vorsitzenden sowie im turnusmäßigen Wechsel einen Jugendsachverständigen aus einem der 16 Bundesländer und einen weiteren Vertreter. Die Film- und Videowirtschaft benennt zwei Vertreter, die nicht in eeinem Unternehmen der Branche beschäftigt sein dürfen. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt, eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. Jugendfreigaben können auch mit Auflagen erteilt werden.

In einem verkleinerter Arbeitsausschuss werden unter anderem kurze Spielfilme (unter 60 Minuten), bereits ausgestrahlte TV-Serien auf DVD und Blu-ray (BD), Filme aus der DDR, Produkte zur Neuprüfung wegen veränderter Zeitumstände, indizierte Bildträger für eine Kinoauswertung, Trailer und Werbefilme sowie Kennzeichenübernahmen geprüft. Dieser 3er-Arbeitsausschuß besteht aus jeweils einem Delegierten der öffentlichen Hand und der Film- und Videowirtschaft sowie dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsausschusses kann der Hauptausschuss angerufen werden, der für die Prüfungen auf Altersfreigabe mit sieben Personen besetzt ist. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt ein von der Film- und Videowirtschaft benannter Prüfer, der von der Grundsatzkommission der FSK bestätigt wird. Die Prüfung im Hauptausschuss kann vom Antragsteller ebenso wie von einer in der ersten Instanz (Arbeitsausschuss) überstimmten Minderheit beantragt werden. Die Berufung und ihre Begründung müssen schriftlich eingereicht werden. Kein Prüfer darf an der Entscheidung der Vorinstanz beteiligt gewesen sein. Bei einer Berufung des Antragstellers kann die angefochtene Entscheidung nicht zu dessen Nachteil geändert werden.

Dritte und letzte anrufbare Instanz ist der Appellationsausschuss. Die Appellation kann sowohl von den Obersten Landesjugendbehörden als auch von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft angerufen werden. Der Appellationsausschuss besteht ausschließlich aus Prüfern, die direkt von den Obersten Landesjugendbehörden benannt werden. Der Appellationsausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst hat, zwei Sachverständigen für Jugendschutz und vier von den Obersten Landesjugendbehörden berufenen Vertretern zusammen. Die Entscheidungen des Appellationsausschusses im FSK-Prüfverfahren haben abschließende Geltung.
 

delta

Ghost in the Wire
FSK12: Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK16: Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK18: Alle bekommen das Mädchen!


So sieht's aus.
 

brawl 56

Ich bin auf 13 Sternen zum Tode verurteilt!
Aha, aha. Also alles doch eher subjektiv was die Bewertungen angeht. Und gleicht sich auch in gewisser Weise mit der USK.
Aber die Begründung zum Fall Harry Potter finde ich ein wenig dünn. "Man kennt die Welt, also ist das ok." ...ne.
Ein Beispiel wäre die Einstiegsszene in HP7-2 (meine ich, kann auch 7-1 gewesen sein),
wo die Lehrerin wie gekreuzigt über den Tisch der Todesser schwebt und dann noch von Nagini gefressen wird.
:/
Hätte ich einen 12 jährigen Sohn oder eine Tochter in dem Alter...naja, naja.


McKenzie schrieb:
Jedenfalls hab ich mir bei Watchmen die gleiche Frage gestellt, bei der Szene mit dem Hände-absägen z.B. Ich persönlich finde zwar grafische Gewalt in Filmen viel weniger schlimm als psychische, aber ich hätte gedacht, dass das von den Kriterien her (Gore) ein 18er sein müsste.
Stimm ich dir auch zu, bestes Beispiel für psychische Gewalt wäre auch bei Watchmen zu finden, wo Rorschach seinen ersten Kriminellen tötet. Der Grund wieso er das tut ist ja wegen dem kleinen Mädchen und da bekommt man ja nur die Geschichte zu erzählt...
 

McKenzie

Unchained
Schlimm ist bei Watchmen auch das mit der Schwangeren, aber das wird wahrscheinlich durch den nachfolgenden Wortwechsel mit Dr. Manhattan enschärft bzw. in ein anderes Licht gerückt.
 

brawl 56

Ich bin auf 13 Sternen zum Tode verurteilt!
Stimmt, die Szene fiel mir grade nicht ein.

Bemerkenswert ist ja auch, dass auf der DVD alle anderen Einstufungen abgedruckt sind, wobei alle bis auf die der FSK min. 18 oder R-Rating sind.
 

McKenzie

Unchained
Ein Film bei dem ich die 18 auch nie verstanden hab ist Peter Jacksons The Frighteners. Ja, es gibt ein paar relativ schwache CGi-Splattereien mit den Geistern, wenn ich mich richtig erinnere, aber der ganze Ton ist da doch eher lustig und wirklich schlimm wird es auch nie.
 

Skylynx

New Member
Ich persönlich fand auch die FSK 12 für Transformers 3 sehr fragwürdig. Hätte den eher bei FSK 16 eingeordnet.
 
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