Jay schrieb:
Wenn Hans Josef seine Frittenbude beim Schützenfest nicht abgabenlos mit Kastelruther Spatzen beschallen darf, dann YT auch nicht das Internet, oder?
Muss Hans Josef denn dabei eine Abrechnung machen, welchen Song er wie oft aufgelegt hat und danach dann bezahlen? Oder zahlt er vielmehr einen Pauschalbetrag, der sich generell nach Dauer seiner Veranstaltung richtet?
Das Problem im Falle von YT ist doch sicher, dass jeder Nutzer immer Zugriff drauf hat und die GEMA deshalb irgendwie abrechnen will. Die Lösung mit der Anzahl der Abrufe würde mir auch nicht gefallen - wird da geschaut, dass nur die Abrufe aus Deutschland zählen? Wird sicher gegangen, dass der Abrufer auch das komplette Video gesehen hat? Es ist sicher nicht einfach, dort für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung zu finden, da wird man das Ergebnis der Schiedsstelle abwarten müssen.
Zum neuen Artikel wegen Sperrhinweis: Wieso sollte YT Songs sperren, die nicht von der GEMA beanstandet wurden? Macht das irgendeinen Sinn? Ich hatte bisher angenommen, die freuen sich über jedes abgerufene Video. Könnte mir höchstens vorstellen, dass die Beanstandungen eher schwammig formuliert sind und deshalb "vorsichtshalber" zuviel gesperrt wird. Aber im Sinne von YT sind die Sperren wohl kaum.