BG PODCAST - die alten Ausgaben

Clive77

Serial Watcher
Tyler Durden schrieb:
Clive77 schrieb:
Revolvermann schrieb:
Wenn man das nicht will,wenn man sich total abgrenzen will und etwas komplett eigenes erschaffen will, sollte man den Film anders nennen und eben kein Remake draus machen.
Wenn die Parallelen aber trotzdem erkennbar sind, wird man ihnen Plagiat vorwerfen. Ich denke, allein schon deshalb präsentieren viele Filmemacher ihre Projekte als "Remake" oder erwähnen zumindest die Grundlage oder Inspirationsquelle.
Nope. Das beste Beispiel hast Du schon selbst gebracht: "Haute Tension" - Dean Koontz wurde dort nicht mit einem Wort in den Credits erwähnt. Auch wenn der Anfang fast 1:1 aus seinem Roman zu stammen scheint, gibt es keinen Verweis darauf und er hat auch nicht geklagt. Ich bin zwar kein Jurist und bin mir relativ sicher, dass man (exakt) gleiche Inhalte in Filmen verklagen kann, aber was durch Copyright geschützt wird, sind meist nur Titel - und zwar genau so, wie sie geschrieben werden. Sonst wäre Asylum schon längst Pleite. Die nehmen sich schließlich ständig bekannte Titel, ändern die ein wenig ab und präsentieren dann auch ähnliche Inhalte auf sehr schlechtem Niveau.
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Clive77 schrieb:
Tyler Durden schrieb:
Clive77 schrieb:
Revolvermann schrieb:
Wenn man das nicht will,wenn man sich total abgrenzen will und etwas komplett eigenes erschaffen will, sollte man den Film anders nennen und eben kein Remake draus machen.
Wenn die Parallelen aber trotzdem erkennbar sind, wird man ihnen Plagiat vorwerfen. Ich denke, allein schon deshalb präsentieren viele Filmemacher ihre Projekte als "Remake" oder erwähnen zumindest die Grundlage oder Inspirationsquelle.
Nope. Das beste Beispiel hast Du schon selbst gebracht: "Haute Tension" - Dean Koontz wurde dort nicht mit einem Wort in den Credits erwähnt. Auch wenn der Anfang fast 1:1 aus seinem Roman zu stammen scheint, gibt es keinen Verweis darauf und er hat auch nicht geklagt. Ich bin zwar kein Jurist und bin mir relativ sicher, dass man (exakt) gleiche Inhalte in Filmen verklagen kann, aber was durch Copyright geschützt wird, sind meist nur Titel - und zwar genau so, wie sie geschrieben werden. Sonst wäre Asylum schon längst Pleite. Die nehmen sich schließlich ständig bekannte Titel, ändern die ein wenig ab und präsentieren dann auch ähnliche Inhalte auf sehr schlechtem Niveau.
Ne, bei High Tension war es so, dass die erste Verfilmung nicht besonders bekannt ist und die wenigsten Leute, die High Tension gesehen haben, haben auch Intensity gesehen. Wenn du aber bekanntere Filme nimmst, wird das Publikum die Parallelen erkennen und auch in den Kritiken erwähnen.
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
Diesbezüglich hat Clive ausnahmsweise mal recht (zumindest nach deutschem Recht) :tongue: :wink: :biggrin:

Hier:

Ein Remake ist eine Wiederverfilmung eines Stoffes. Es hält sich zumeist eng an das Original und bedarf daher regelmäßig der Einholung der Erlaubnis, d.h. dem Erwerb des Wiederverfilmungsrechtes. Dies gilt nur dann nicht, wenn sich der neue Film derartig stark vom Original entfernt, dass er als vollkommen eigenständiges Werk betrachtet werden kann (z.B. OLG München, GRUR 1990, 674 – „Forsthaus Falkenau“).

quelle: http://www.dr-bahr.com/infos/rechts-faq/filmrecht.html

Grundsätzlich kann man aber gegen alles und jeden klagen, solange man das nötige Kleingeld hat und keine Niederlage scheut.
 

Clive77

Serial Watcher
Tyler Durden schrieb:
Wenn du aber bekanntere Filme nimmst, wird das Publikum die Parallelen erkennen und auch in den Kritiken erwähnen.
Aber "Haute Tension" ist doch sehr bekannt, oder irre ich da? Für Alexandre Aja war das doch der Durchbruch nach Hollywood... :check: Zudem heißt es bei der englischen Wiki, dass genau der Film eine nicht autorisierte Interpretation von Dean Koontz Roman "Intensity" ist. Weshalb also keine Klagen? Ist Dean Koontz nur zu freundlich dafür oder reichen die Änderungen vielleicht doch aus, um eine Klage von Anfang an sinnlos zu gestalten? Im letzteren Fall wäre es sehr schwierig, Handlungsinhalte juristisch zu belangen...

@Walter: Ich liebe Dich auch! (Ausnahmsweise :tongue: :wink: :biggrin: )
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Clive77 schrieb:
Tyler Durden schrieb:
Wenn du aber bekanntere Filme nimmst, wird das Publikum die Parallelen erkennen und auch in den Kritiken erwähnen.
Aber "Haute Tension" ist doch sehr bekannt, oder irre ich da? Für Alexandre Aja war das doch der Durchbruch nach Hollywood... :check: Zudem heißt es bei der englischen Wiki, dass genau der Film eine nicht autorisierte Interpretation von Dean Koontz Roman "Intensity" ist. Weshalb also keine Klagen? Ist Dean Koontz nur zu freundlich dafür oder reichen die Änderungen vielleicht doch aus, um eine Klage von Anfang an sinnlos zu gestalten? Im letzteren Fall wäre es sehr schwierig, Handlungsinhalte juristisch zu belangen...
Nochmal: Bei High Tension war es so, dass die erste Verfilmung (also "Intensity" von 1997) kaum bekannt ist, war eine TV-Verfilmung. Die wenigsten Leute, die High Tension gesehen haben, haben auch
Intensity gesehen. Wenn du aber bekanntere Filme nimmst, wird das
Publikum die Parallelen erkennen und auch in den Kritiken erwähnen.

Um es mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen: wenn sich jemand stark an "Terminator" orientiert und es "verheimlicht", wird er dafür kritisiert. Und rechtliche Konsequenzen sind dann auch nicht ausgeschlossen, kommt wohl darauf an, wie die Rechteinhaber darauf reagieren.
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
Ob bekannt oder unbekannt spielt keine Rolle. Sobald ein Film den gleichen Titel trägt und sich konsequent und eng an das Original hält, müssen die Rechte beim Inhaber eingeholt werden oder es drohen juristische Konsequenzen und die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Fall zu Gunsten des Rechteinhabers entschieden wird, ist extrem hoch bzw. gilt als wahrscheinlich.

Entfernt man sich jedoch ausreichend vom Original und verwendet zudem einen anderen Titel, drohen in der Regel keine juristischen Konsequenzen. Der Bekanntheitsgrad ist in beiden Fällen zu vernachlässigen.

Trotzdem kann selbstverständlich auch im letzteren Fall ein Gericht bemüht werden und es es ist in letzter Instanz vom Richter abhängig, wie entschieden wird, sollte Klage eingereicht werden.
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Dr.WalterJenning schrieb:
Ob bekannt oder unbekannt spielt keine Rolle. Sobald ein Film den gleichen Titel trägt und sich konsequent und eng an das Original hält, müssen die Rechte beim Inhaber eingeholt werden oder es drohen juristische Konsequenzen und die Wahrscheinlichkeit, dass in diesem Fall zu Gunsten des Rechteinhabers entschieden wird, ist extrem hoch bzw. gilt als wahrscheinlich.

Entfernt man sich jedoch ausreichend vom Original und verwendet zudem einen anderen Titel, drohen in der Regel keine juristischen Konsequenzen. Der Bekanntheitsgrad ist in beiden Fällen zu vernachlässigen.

Trotzdem kann selbstverständlich auch im letzteren Fall ein Gericht bemüht werden und es es ist in letzter Instanz vom Richter abhängig, wie entschieden wird, sollte Klage eingereicht werden.
Auf die Sache mit den negativen Kritiken geht du gar nicht ein?

Klar spielt das eine große Rolle, ob das Publikum den "Vorgänger" kennt, um die Parallelen erkennen zu können.
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
@ Tyler

Wozu auch?! Es ging hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt und diesen habe ich ausreichend ausgeführt. Ob das nun moralisch fragwürdig ist oder nicht ist wieder ein anderes Thema. Ich persönlich wäre nicht allzu erfreut, wenn man sich offensichtlich an meinem Werk bedienen würde ohne darauf zu verweisen.
 

McKenzie

Unchained
Leone wurde damals von Kurosawa (erfolgreich) verklagt wegen Für eine Handvoll Dollar. Titel und Setting waren dabei ganz anders, aber die Grundhandlung und so manche Schlüsselszene waren dann doch zu auffällig ähnlich.
Schon alles auch etwas Graubereich, wobei es heute u.U. schon genauer festgelegt ist. Gerade dieses von Walter erwähnte "eigenständig genug" ist oft schwer zu bewerten denk ich.
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
Eben! Sehr gutes Beispiel, McKenzie :top: Genau das, nur ohne Beispiel, habe ich auch geschrieben:

Dr.WalterJenning schrieb:
Entfernt man sich jedoch ausreichend vom Original und verwendet zudem einen anderen Titel, drohen in der Regel keine juristischen Konsequenzen. Der Bekanntheitsgrad ist in beiden Fällen zu vernachlässigen.

Trotzdem kann selbstverständlich auch im letzteren Fall ein Gericht bemüht werden und es es ist in letzter Instanz vom Richter abhängig, wie entschieden wird, sollte Klage eingereicht werden.
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Dr.WalterJenning schrieb:
@ Tyler

Wozu auch?! Es ging hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt und diesen habe ich ausreichend ausgeführt. Ob das nun moralisch fragwürdig ist oder nicht ist wieder ein anderes Thema. Ich persönlich wäre nicht allzu erfreut, wenn man sich offensichtlich an meinem Werk bedienen würde ohne darauf zu verweisen.
Wo ging es hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt?
Und wer hat etwas von "moralisch fragwürdig" gesagt?

Ich habe langsam das Gefühl, dass du und Clive mich auf den Arm nehmen wollt. Oder seid ihr beide besoffen und könnt nicht mehr lesen? :nene:
 

Clive77

Serial Watcher
Tyler Durden schrieb:
Ich habe langsam das Gefühl, dass du und Clive mich auf den Arm nehmen wollt. Oder seid ihr beide besoffen und könnt nicht mehr lesen? :nene:
Ich bin immer besoffen, wenn ich hier schreibe. :ugly:
Abseits davon, ich glaube Du meinst, es geht nur darum, ob die Sache schon vorher mal verfilmt wurde, oder? Das würde aber dem Begriff des Copyright widersprechen. Wenn jemand nun Deine Kurzgeschichte verfilmen würde und dabei 1:1 den Anfang übernimmt, würdest Du dann nicht auch klagen wollen? Das wäre der Punkt, den ich bei Koontz und Ajas Verfilmung ansprechen wollte. Koontz dürfte es doch ziemlich egal sein, ob sein Werk 1997 schon einmal verfilmt wurde (denn die Rechte dafür hat er offensichtlich verkauft). Wenn jemand den Roman fast 1:1 (und sei es nur der Anfang) neu verfilmt, ist das aber eine bittere Pille. Aber er hat sich nicht gewehrt. Dabei lagen die Rechte bei den Leuten, die 1997 einen Film gemacht haben. Wenn also wer angepisst sein sollte, dass was kopiert wurde, wäre das Koontz und nicht die Macher, die die Rechte für den 97er Film hatten. Denen kann es doch egal sein, ob noch wer anders was aus der Idee macht - deren Film ist im Kasten und verkauft. So würde ich jedenfalls denken, wenn ich der Autor wäre...
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
Hier:

Tyler Durden schrieb:
Wenn die Parallelen aber trotzdem erkennbar sind, wird man ihnen Plagiat vorwerfen. Ich denke, allein schon deshalb präsentieren viele Filmemacher ihre Projekte als "Remake" oder erwähnen zumindest die Grundlage oder Inspirationsquelle.
Tyler Durden schrieb:
Um es mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen: wenn sich jemand stark an "Terminator" orientiert und es "verheimlicht", wird er dafür kritisiert. Und rechtliche Konsequenzen sind dann auch nicht ausgeschlossen, kommt wohl darauf an, wie die Rechteinhaber darauf reagieren.

Nun stellt sich die Frage, wer hier wen auf den Arm nehmen will oder besoffen ist :nene:

Ich glaube, du formulierst dein Problem etwas schwammig. Solltest du darauf hinaus wollen, dass sich z.B. Olympus Has Fallen offensichtlich am Stirb Langsam-Szenario bedient, ohne darauf explizit zu verweisen und diese offensichtliche Parallele in einer Filmkritik angesprochen werden...dann was? Dann ist das nunmal so! :check: :biggrin:

Solange der Film eigenständig genug ist, ist das doch kein Problem, im Gegenteil, viele nennen soetwas Hommage, Huldigung usw., andere wiederum Klon oder Abkupferung. Anders verhält es sich, wenn sich Olympus Has Fallen auch Stirb Langsam nennen würde, dann hätte das ohne die Lizenz rechtliche Konsequenzen und der Film würde vorraussichtlich auch von der Kritik dafür einstimmig zerfleischt werden, von der moralischen Fragwürdigkeit ganz zu schweigen.

Edit:

Nach Clives Nachfrage und deiner Antwort bin ich mir nicht mehr sicher, ob du selbst überhaupt noch weißt, worauf du hinaus willst :biggrin:
 

Clive77

Serial Watcher
Tyler Durden schrieb:
Clive77 schrieb:
Tyler Durden schrieb:
Ich habe langsam das Gefühl, dass du und Clive mich auf den Arm nehmen wollt. Oder seid ihr beide besoffen und könnt nicht mehr lesen? :nene:
Ich bin immer besoffen, wenn ich hier schreibe. :ugly:
Abseits davon, ich glaube Du meinst, es geht nur darum, ob die Sache schon vorher mal verfilmt wurde, oder?
Nein.
Dann verstehe ich echt nicht, was Du meinst. :confused: Und ich will Dich garantiert nicht auf den Arm nehmen.
 

Clive77

Serial Watcher
@jak12345: Wenn Du Infos hast, immer her damit - lass' mich nicht dumm sterben. :crying:

Tyler Durden schrieb:
Clive77 schrieb:
Tyler Durden schrieb:
Clive77 schrieb:
Revolvermann schrieb:
Wenn man das nicht will,wenn man sich total abgrenzen will und etwas komplett eigenes erschaffen will, sollte man den Film anders nennen und eben kein Remake draus machen.
Wenn die Parallelen aber trotzdem erkennbar sind, wird man ihnen Plagiat vorwerfen. Ich denke, allein schon deshalb präsentieren viele Filmemacher ihre Projekte als "Remake" oder erwähnen zumindest die Grundlage oder Inspirationsquelle.
Nope. Das beste Beispiel hast Du schon selbst gebracht: "Haute Tension" - Dean Koontz wurde dort nicht mit einem Wort in den Credits erwähnt. Auch wenn der Anfang fast 1:1 aus seinem Roman zu stammen scheint, gibt es keinen Verweis darauf und er hat auch nicht geklagt. Ich bin zwar kein Jurist und bin mir relativ sicher, dass man (exakt) gleiche Inhalte in Filmen verklagen kann, aber was durch Copyright geschützt wird, sind meist nur Titel - und zwar genau so, wie sie geschrieben werden. Sonst wäre Asylum schon längst Pleite. Die nehmen sich schließlich ständig bekannte Titel, ändern die ein wenig ab und präsentieren dann auch ähnliche Inhalte auf sehr schlechtem Niveau.
Ne, bei High Tension war es so, dass die erste Verfilmung nicht besonders bekannt ist und die wenigsten Leute, die High Tension gesehen haben, haben auch Intensity gesehen. Wenn du aber bekanntere Filme nimmst, wird das Publikum die Parallelen erkennen und auch in den Kritiken erwähnen.
Dieses Zitat war übrigens der Aufhänger für meine Nachfragen, Tyler. Dazu nur soviel (auch wenn ich es bereits geschrieben habe): Ja, "High Tension" ist weltweit bekannt. Nein, Dean Koontz wurde nicht zitiert, und nein, er hat auch nicht geklagt, obwohl er sicher von dem Film bereits gehört hat (es steht auf der verdammten Wiki-Seite, dass Ajas Film eine nicht autorisierte Version seiner Buchvorlage war). Hier mal ein Zitat:
Several viewers of the film noticed striking similarities between the plot of the film and the plot of Dean Koontz's novel Intensity.
Wenn sowas nicht eine "Kopie" oder ein Plagiat bekannt macht, was dann? Oder trollst Du uns?
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Dr.WalterJenning schrieb:
Tyler Durden schrieb:
Um es mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen: wenn sich jemand stark an "Terminator" orientiert und es "verheimlicht", wird er dafür kritisiert. Und rechtliche Konsequenzen sind dann auch nicht ausgeschlossen, kommt wohl darauf an, wie die Rechteinhaber darauf reagieren.

Nun stellt sich die Frage, wer hier wen auf den Arm nehmen will oder besoffen ist :nene:
Na du :ugly: Lies doch den ersten Satz getrennt, der zweite war nur eine Ergänzung. Deshalb beginnt er mit "Und". Mir ging es hauptsächlich darum, dass das Publikum und die Kritiker eine Neuverfilmung/Remake/Wasauchimmer umso mehr kritisieren werden, je mehr von ihnen die Vorlage oder die erste Verfilmung kennen. Das habe ich doch immer wieder gesagt.

Das mit der rechtlichen Sache ist doch von Fall zu Fall unterschiedlich und nur weil bei dem einen Film nicht geklagt wurde, beweist noch lange nicht, dass es auch für alle anderen gilt.

EDIT: und jetzt BITTE ignoriert nicht meinen ersten Absatz und springt nicht auf den zweiten an.
 

Dr.WalterJenning

Düsterer Beherrscher
Ganz ehrlich Tyler?! Das ergibt null Sinn! Weder in Zusammenhang mit dem, was Revolvermann geschrieben hatte (was diese Diskussion startete), noch in Bezug auf Clives oder meine Äusserungen :check:

Aber was soll's...was auch immer... :biggrin:

Und dazu:

Tyler Durden schrieb:
Das mit der rechtlichen Sache ist doch von Fall zu Fall unterschiedlich und nur weil bei dem einen Film nicht geklagt wurde, beweist noch lange nicht, dass es auch für alle anderen gilt.

Hier:

Dr.WalterJenning schrieb:
Trotzdem kann selbstverständlich auch im letzteren Fall ein Gericht bemüht werden und es es ist in letzter Instanz vom Richter abhängig, wie entschieden wird, sollte Klage eingereicht werden.

:whistling:
 
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