Manny
Professioneller Zeitungsbügler
Abmahnwelle: Dubiose Rechtsanwälte mahnen mit Horror-Gebühren von bis zu 1000 Euro Internetnutzer ab, die urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Videos oder Bilder z. B. in einer Tauschbörse ins Netz gestellt haben. Derart überzogene Gebühren sind künftig verboten! Nach dem neuen Gesetz soll bei der ersten Urheberrechtsverletzung die Gebühr auf 155,30 Euro beschränkt werden.
Quelle: Bild.de (ja, ich weiß, dass das nicht die beste ist, aber eine bessere Quelle habe ich auf die schnelle nicht gefunden)
Wenigstens ein Anfang. Wobei es mir lieber wäre, wenn da mal Bedinungen festgelegt würden, unter denen man gar nicht belangt werden kann (bspw. wenn Bilder ausschließlich zur Ausschmückung von Signaturen und als Avatare in Foren genutzt werden. )
Vielleicht auch noch interessant: Link