Gerade draufgestoßen:
Fremde Youtube-Videos dürfen von Nutzern auf ihren Internetseiten und Blogs eingebunden werden. Das verstößt nicht gegen das Urheberrecht, entschied der Europäische Gerichtshof.
http://www.augsburger-allgemeine.de...auf-Seiten-eingebunden-werden-id31782952.htmlAußerdem gehe die Entscheidung sogar noch weiter: Sie erlaube es, alle Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind, im Wege des Framing auf anderen Internetseiten einzubinden. "Das Urteil betrifft also nicht nur Youtube-Videos, sondern praktisch alle urheberrechtlich geschützten Inhalte im Netz. Das bedeutet zum Beispiel, dass es legal ist, fremde Fotos auf der eigenen Internetseite einzubinden. Eine Lizenz ist hierfür nicht erforderlich. Dies könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des Framing genutzt werden dürfen“, so Solmecke.