EuGH-Urteil zum Framing von Youtube-Videos und Bildern

Skylynx

New Member
Gerade draufgestoßen:
Fremde Youtube-Videos dürfen von Nutzern auf ihren Internetseiten und Blogs eingebunden werden. Das verstößt nicht gegen das Urheberrecht, entschied der Europäische Gerichtshof.

Außerdem gehe die Entscheidung sogar noch weiter: Sie erlaube es, alle Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind, im Wege des Framing auf anderen Internetseiten einzubinden. "Das Urteil betrifft also nicht nur Youtube-Videos, sondern praktisch alle urheberrechtlich geschützten Inhalte im Netz. Das bedeutet zum Beispiel, dass es legal ist, fremde Fotos auf der eigenen Internetseite einzubinden. Eine Lizenz ist hierfür nicht erforderlich. Dies könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des Framing genutzt werden dürfen“, so Solmecke.
http://www.augsburger-allgemeine.de...auf-Seiten-eingebunden-werden-id31782952.html
 

McKenzie

Unchained
Interessante Sache. Naja, die Welt weiß bis heute ja nicht wirklich, wie man mit dem Internet (v.a. YouTube) Urheberrecht umgehen soll.
 

Revolvermann

Well-Known Member
Wenn man bald wieder bedenkenlos Bilder hier einfügen könnte, wüsste ich gar nicht mehr ob ich das überhaupt noch will.
Eigentlich ist es ja schön und sinnvoll wenn jeder zuimndest ein paar Wörter schreiben muss um seinen Standpunkt zu vermitteln.
Andererseits kann man soviel durch ein einziges Bild ausdrücken. :check:
 

Manny

Professioneller Zeitungsbügler
Nujoa.....wenn man wieder Bilder einbinden könnte, könnte man auch wieder Smileys von anderen Seiten einbinden. Und gerade da fehlt mir manchmal der richtige Smiley um einem Beitrag den passenden Nachdruck zu verleihen.

Und gegen eine freie Wahl bei den Avataren hätte ich auch nichts einzuwenden. :smile:
 

Woodstock

Verified Twitter Account ☑️
Revolvermann schrieb:
Andererseits kann man soviel durch ein einziges Bild ausdrücken. :check:
Ich freue mich darüber. :biggrin:


Ob das jetzt jemand checkt...


"Die Urheber bleiben nicht ungeschützt, da sie sich an die Plattformen oder Nutzer wenden und die Löschung verlangen können", ergänzt die Kanzlei.
Im Prinzip, haben wir wieder die Situation vor ein paar Jahren.
 
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