Frage zu Copyright

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Mein Roman ist nun fertig und jetzt möchte ich mir die Urheberrechte sichern, damit mir da keiner was klauen kann.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Welche rechtlichen Schritte muss ich vornehmen, um mein Mauskript urheberrechtlich zu schützen?
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Kann schon sein. Aber ich vertraue solchen Seiten nicht und will es lieber bei meinem Rathaus machen. Ich habe gehört, dass es dort gemacht wird.
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
Wenn das so einfach wäre, würde ich ja wohl kaum die Frage hier stellen, oder? :wink:

Welches Amt ist dafür verantwortlich? Ich habe keine Lust, von Raum zu Raum zu gehen durch das ganze Rathaus.
Deshalb frage ich ja, ob sich da einer auskennt.
 

Denyo

New Member
Hört sich vieleicht blöd an aber vieleicht mal beim Patentamt probieren ??? :biggrin:
Vieleicht können die dir helfen?!
 

squizo

Zillion Dollar Sadist
Klick mich

Hab das hier zu bildern gefunden. ob es mit Romanen das gleiche ist weiss ich nicht

"Copyright

- Ich habe einige fantastische Aufnahmen gemacht und möchte dafür das Copyright beantragen. Wie mache ich das?
Das Copyright braucht nirgendwo beantragt zu werden. Im Moment der Aufnahme sind Sie üblicherweise Inhaber des Copyright geworden. "
 

Tyler Durden

Weltraumaffe
Teammitglied
@ Denyo: Patentamt befasst sich nur mit Patenten und für die Bücher braucht man kein Patent, aber danke.

@squizo: Bei Bildern und Videoaufnahmen gelten auch andere Rechte als bei Literatur, aber danke auch dir.
 

Manny

Professioneller Zeitungsbügler
Vielleicht ein Notar?
Der dir dann irgendwie notariell bestätigt, dass es dein Werk ist......

Nur ne Vermutung......hab da auch keine Ahnung von.
 

Brick

Der mit der Mütze
es ist doch so einfach das deutsche wort benutzen (urheberrecht) und googel spuckts aus.

quelle: wikipedia , für dich interesannt sind die 2 letzten sätze

edit: hier noch der link dazu fals du dich mal reinlesen willst

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z.B. Zitatrecht und Privatkopie).

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d.h. Urhebers hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen.

Ein Künstler kann das Recht veräußern, ein Werk (z.B. wirtschaftlich) zu verwerten, aber er bleibt immer der Urheber. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.

Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
 
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