es ist doch so einfach das deutsche wort benutzen (urheberrecht) und googel spuckts aus.
quelle: wikipedia , für dich interesannt sind die 2 letzten sätze
edit: hier noch der link dazu fals du dich mal reinlesen willst
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z.B. Zitatrecht und Privatkopie).
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d.h. Urhebers hat keinen Anspruch auf einen Schutz.
Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen.
Ein Künstler kann das Recht veräußern, ein Werk (z.B. wirtschaftlich) zu verwerten, aber er bleibt immer der Urheber. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.
Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.