Dr Knobel
Sie nannten ihn Aufsteiger
Da ich glaube, dass es eine gewisse "Unsicherheit" gibt, was die Sachlage bei FSK-Freigaben, Schnitten, Indizierungen usw. angeht, dachte ich, es macht mal Sinn, dass möglichst verständlich auf den Punkt zu bringen. Denn aus Verleihersicht ist ihr Verhalten, eher geschnittene Filme in Deutschland zu veröffentlichen, durchaus nachvollziehbar - wenngleich für den Filmfan natürlich ärgerlich.
Also ganz von vorne: Die Altersfreigabe in Deutschland wird von der FSK, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, durchgeführt und fest gelegt. Dabei unterscheidet die FSK zwischen den Freigaben FSK-0, FSK-6, FSK-12, FSK-16, FSK-18, die sich von selbst erklären.
Die Problematik rund um gekürzte Fassungen und somit geschnittene Filme entsteht ja nun fast ausschließlich bei Filmen, die mit einer FSK-18 Freigabe veröffentlich werden.
Die mit einer FSK-18-Freigabe versehenen Filme dürfen ganz normal beworben, veröffentlicht und verkauft werden. Das ist für die Firmen natürlich der lukrativste und einfachste Weg - alles andere verringert die Verkaufszahlen und erschwert den Absatz. Daher drängen die meisten Verleiher natürlich auf diese FSK-18-Freigabe und beugen sich dabei auch den Schnittauflagen der FSK, wenn diese etwas zu bemängeln hat.
Es gibt aber auch einen anderen Weg, wenn man auf die FSK-18-Freigabe verzichten kann und will. Bei Filmen dieser Art gibt es nun zwei Szenarien.
1. Die FSK verweigert eine Freigabe ab 18 Jahren wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung oder strafrechtlicher Bedenken.
2. Die Verleiher legen den Film erst gar nicht der FSK vor. Das passiert z.B. dann, wenn wenn man direkt weiß, dass die FSK eine FSK-18-Freigabe wegen der o.g. Gründe ablehnt.
In beiden Fällen ist der nächste Schritt identisch: Die Verleiher legen den jeweiligen Film einer Juristen-Kommission (JK) der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) vor. Wohl gemerkt: Das kostet die Verleiher alles Geld: Jede Vorlage bei der FSK kostet Geld, jeder Gang zur JK/SPIO kostet Geld. Gehen die Verleiher nun diesen Weg müssen sie mit folgenden Konsequenzen/Einstufungen rechnen, wenn eine grundsätzliche Veröffentlichung nicht untersagt wird:
1. SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung. Wenn ein Film von der JK der SPIO in dieser Form frei gegeben wird, wird er grundsätzlich wie ein normaler FSK-18-Titel behandelt. Aber: Der Titel kann jederzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Die Folgen einer Indizierung:
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist.
Eine wirtschaftliche Katastrophe für die Verleiher, weil sie ihre Titel nur unter erheblichen Einschränkungen verkaufen und bewerben dürfen.
2. SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich.
In diesem Fall unterliegt der jeweilige Titel unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 17 und wird quasi wie ein indizierter Titel behandelt. Die SPIO geht somit von einer schweren Jugendgefährdung aus. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium žunter der Ladentheke verkauft werden.
Auf gut Deutsch: Gehen die Verleiher zur SPIO/JK müssen sie damit rechnen, eine erhebliche, wirtschaftliche Einschränkung in Kauf nehmen zu müssen.
Aus deren Sicht mehr als verständlich, dass sie das nicht immer tun, denn
a) kostet jeder Gang zur Freigabe Geld
b) müssen sie damit rechnen, dass sie ihr investiertes Geld, nicht wieder rein bekommen
Die Verleiher könnten ihren Titel auch völlig ungeprüft veröffentlichen, aber: Diese JK-Prüfungen haben juristisch gesehen den Wert eines Gutachtens und schützen die Verleiher vor strafrechtlichen Konsequenzen. Veröffentlichen sie einen Titel ohne Prüfung könnten sie wegen des Verstoßes gegen das Verbreitungsverbot für gewaltverherrlichende Medien strafrechtlich belangt werden. Logo, dass sie das nicht tun.
Die ganze Diskussion brandete ja heir ÃÂm Zuge der neuen, ungeschnittenen Veröffentlichungen von "Rampage" und "The Collector" auf. Was war da nun passiert?
Nun, Splendid legte beide Filme ganz normal der FSK vor. Die sagten: Ungeschnitten vergeben wir keine FSK-18-Freigabe. (Bei "Rampage" besonders perfide, weil es da nicht nur um Gewaltschnitte) ging. Jetzt hätte Splendid natürlich direkt den Weg zur JK/SPIO gehen können, hätten dann aber damit leben müssen, dass ihre für gutes Geld eingekauften Titel quasi nur unter"Ausschluß der Öffentlichkeit" zugänglich gewesen wären - wirtschaftlich riskant. Daher akzeptierten sie die Auflagen der FSK und schnitten die beanstandeten Szenen für eine normale FSk-18-Freigabe heraus.
Für die nun bald kommende Uncut Veröffentlichung legte man die Titel nun direkt der JK/SPIO vor und die vergaben das Siegel SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich.
Prinzipiell muss man also Splendid Respekt zollen, da sie jetzt nochmal Geld in die Hand nahmen und den Film von der JK/SPIO prüfen ließ.
Warum Splendid es so machte, liegt auf der Hand. Die bisherigen Cut-Veröffentlichungen haben ihr Geld gemacht und bleiben ja auch weiter im Handel erhältlich. Die neue ungeschnittene Fassung ist nun für ein begrenztes Klientel, die Auflage natürlich dementsprechend kleiner. Ob sich das rentiert, bleibt abzuwarten. Aber der Ansatz ist ja nicht verkehrt, wenngleich sicher nicht gewöhnlich.
Es gibt auch andere Beispiele, z.B. "Universal Soldiers: Regeneration". Der kam in den Verleih uncut mit SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich, und in den Verkauf geschnitten als FSK-18-Freigabe, damit man sich keine Probleme beim Verkauf und somit der Refinanzierbarkeit aufbürdete.
Der ganze Sachverhalt ist für den Filmfan nicht so schön, aber aus Verleihersicht auch nicht ungefährlich, da man sich nut mit Uncut-Veröffentlichungen nur schwer am Massenmarkt, der das Geld bringt, behaupten kann. Zudem hat nicht jeder Verleiher das Geld, einen Film im Extremfall gleich mehrfach prüfen zu lassen. Dann geht man halt lieber den sicheren Weg.
Ich hoffe, das war jetzt alles verständlich und hilft dem einen oder anderen. Bei Fragen: Hier rein.
Also ganz von vorne: Die Altersfreigabe in Deutschland wird von der FSK, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, durchgeführt und fest gelegt. Dabei unterscheidet die FSK zwischen den Freigaben FSK-0, FSK-6, FSK-12, FSK-16, FSK-18, die sich von selbst erklären.
Die Problematik rund um gekürzte Fassungen und somit geschnittene Filme entsteht ja nun fast ausschließlich bei Filmen, die mit einer FSK-18 Freigabe veröffentlich werden.
Die mit einer FSK-18-Freigabe versehenen Filme dürfen ganz normal beworben, veröffentlicht und verkauft werden. Das ist für die Firmen natürlich der lukrativste und einfachste Weg - alles andere verringert die Verkaufszahlen und erschwert den Absatz. Daher drängen die meisten Verleiher natürlich auf diese FSK-18-Freigabe und beugen sich dabei auch den Schnittauflagen der FSK, wenn diese etwas zu bemängeln hat.
Es gibt aber auch einen anderen Weg, wenn man auf die FSK-18-Freigabe verzichten kann und will. Bei Filmen dieser Art gibt es nun zwei Szenarien.
1. Die FSK verweigert eine Freigabe ab 18 Jahren wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung oder strafrechtlicher Bedenken.
2. Die Verleiher legen den Film erst gar nicht der FSK vor. Das passiert z.B. dann, wenn wenn man direkt weiß, dass die FSK eine FSK-18-Freigabe wegen der o.g. Gründe ablehnt.
In beiden Fällen ist der nächste Schritt identisch: Die Verleiher legen den jeweiligen Film einer Juristen-Kommission (JK) der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) vor. Wohl gemerkt: Das kostet die Verleiher alles Geld: Jede Vorlage bei der FSK kostet Geld, jeder Gang zur JK/SPIO kostet Geld. Gehen die Verleiher nun diesen Weg müssen sie mit folgenden Konsequenzen/Einstufungen rechnen, wenn eine grundsätzliche Veröffentlichung nicht untersagt wird:
1. SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung. Wenn ein Film von der JK der SPIO in dieser Form frei gegeben wird, wird er grundsätzlich wie ein normaler FSK-18-Titel behandelt. Aber: Der Titel kann jederzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Die Folgen einer Indizierung:
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist.
Eine wirtschaftliche Katastrophe für die Verleiher, weil sie ihre Titel nur unter erheblichen Einschränkungen verkaufen und bewerben dürfen.
2. SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich.
In diesem Fall unterliegt der jeweilige Titel unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 17 und wird quasi wie ein indizierter Titel behandelt. Die SPIO geht somit von einer schweren Jugendgefährdung aus. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium žunter der Ladentheke verkauft werden.
Auf gut Deutsch: Gehen die Verleiher zur SPIO/JK müssen sie damit rechnen, eine erhebliche, wirtschaftliche Einschränkung in Kauf nehmen zu müssen.
Aus deren Sicht mehr als verständlich, dass sie das nicht immer tun, denn
a) kostet jeder Gang zur Freigabe Geld
b) müssen sie damit rechnen, dass sie ihr investiertes Geld, nicht wieder rein bekommen
Die Verleiher könnten ihren Titel auch völlig ungeprüft veröffentlichen, aber: Diese JK-Prüfungen haben juristisch gesehen den Wert eines Gutachtens und schützen die Verleiher vor strafrechtlichen Konsequenzen. Veröffentlichen sie einen Titel ohne Prüfung könnten sie wegen des Verstoßes gegen das Verbreitungsverbot für gewaltverherrlichende Medien strafrechtlich belangt werden. Logo, dass sie das nicht tun.
Die ganze Diskussion brandete ja heir ÃÂm Zuge der neuen, ungeschnittenen Veröffentlichungen von "Rampage" und "The Collector" auf. Was war da nun passiert?
Nun, Splendid legte beide Filme ganz normal der FSK vor. Die sagten: Ungeschnitten vergeben wir keine FSK-18-Freigabe. (Bei "Rampage" besonders perfide, weil es da nicht nur um Gewaltschnitte) ging. Jetzt hätte Splendid natürlich direkt den Weg zur JK/SPIO gehen können, hätten dann aber damit leben müssen, dass ihre für gutes Geld eingekauften Titel quasi nur unter"Ausschluß der Öffentlichkeit" zugänglich gewesen wären - wirtschaftlich riskant. Daher akzeptierten sie die Auflagen der FSK und schnitten die beanstandeten Szenen für eine normale FSk-18-Freigabe heraus.
Für die nun bald kommende Uncut Veröffentlichung legte man die Titel nun direkt der JK/SPIO vor und die vergaben das Siegel SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich.
Prinzipiell muss man also Splendid Respekt zollen, da sie jetzt nochmal Geld in die Hand nahmen und den Film von der JK/SPIO prüfen ließ.
Warum Splendid es so machte, liegt auf der Hand. Die bisherigen Cut-Veröffentlichungen haben ihr Geld gemacht und bleiben ja auch weiter im Handel erhältlich. Die neue ungeschnittene Fassung ist nun für ein begrenztes Klientel, die Auflage natürlich dementsprechend kleiner. Ob sich das rentiert, bleibt abzuwarten. Aber der Ansatz ist ja nicht verkehrt, wenngleich sicher nicht gewöhnlich.
Es gibt auch andere Beispiele, z.B. "Universal Soldiers: Regeneration". Der kam in den Verleih uncut mit SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich, und in den Verkauf geschnitten als FSK-18-Freigabe, damit man sich keine Probleme beim Verkauf und somit der Refinanzierbarkeit aufbürdete.
Der ganze Sachverhalt ist für den Filmfan nicht so schön, aber aus Verleihersicht auch nicht ungefährlich, da man sich nut mit Uncut-Veröffentlichungen nur schwer am Massenmarkt, der das Geld bringt, behaupten kann. Zudem hat nicht jeder Verleiher das Geld, einen Film im Extremfall gleich mehrfach prüfen zu lassen. Dann geht man halt lieber den sicheren Weg.
Ich hoffe, das war jetzt alles verständlich und hilft dem einen oder anderen. Bei Fragen: Hier rein.