Original von der FSK:
Haben die einen anderen Film gesehen ? Anhand des Schnittberichts kann ich die FSK 18 Freigabe nicht nachvollziehen
wurde im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden von der FSK Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH nach § 12 i.V.m. § 14 JuSchG geprüft. Die Prüfung
hatte das Ergebnis, dass der Bildträger Kindern und Jugendlichen nicht angeboten,
überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden darf. Die Prüfung hatte das Ergebnis:
"Keine Jugendfreigabe"
Haben die einen anderen Film gesehen ? Anhand des Schnittberichts kann ich die FSK 18 Freigabe nicht nachvollziehen